Gemein­sam eine Perspektive.

Wir beglei­ten unse­re Klient*innen gemein­sam auf dem Weg der Inklusion.

SCHRIFT­GRÖS­SE

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Bera­tung

Die Dia­gno­se: Ihr Kind ist behin­dert. Was jetzt?

Ein Arzt sagt: Ihr Kind ist behindert.

Das ist oft ein Schock für die Eltern.

Vie­le Ärz­te ver­su­chen:
Die Nach­richt soll nicht zu schlimm klingen.

Aber:
Im Kran­ken­haus ist oft  nicht genug Zeit für ein Gespräch.

Die Eltern bekom­men nicht alle Infos.
Zu Hau­se füh­len sich die Eltern oft allein.

Was brau­chen Eltern jetzt?

Eltern brau­chen oft nicht nur Infos über die Krank­heit.
Eltern wol­len wis­sen:
Wie geht es weiter?

Denn:
Alles im Leben ist jetzt anders.

 

Die Lebens­hil­fe Wies­ba­den möch­te helfen.

Die Lebens­hil­fe sagt:
Euer Kind ist ein Glück.
Nicht
nur eine Her­aus­for­de­rung.

Die Lebens­hil­fe ist ein Ver­ein.
Im Ver­ein sind vie­le Eltern.
Die­se Eltern haben auch Kin­der mit Behinderung.

Sie sagen:
Wir möch­ten ande­ren Eltern Mut machen.
Wir möch­ten mir ande­ren Eltern reden.
Wir möch­ten:
Nie­mand soll mit die­ser Situa­ti­on allein sein.
 

Infos zum Behinderten-Testament

Was ist ein Testament?

Ein Tes­ta­ment ist ein wich­ti­ger Brief.
Dar­in steht:
Wer bekommt mein Geld oder mein Haus, wenn ich sterbe?

Was ist ein Behinderten-Testament?

Ein Behin­der­ten-Tes­ta­ment ist ein Tes­ta­ment für Eltern:
Die Eltern haben ein Kind mit Behinderung.

Das Tes­ta­ment sorgt dafür:
Das Kind bekommt Hil­fe, wenn die Eltern ster­ben.
Das Kind soll gut ver­sorgt sein.

Ohne Behin­der­ten-Tes­ta­ment kann ein Pro­blem ent­ste­hen:
Das Geld vom Kind muss dann oft an das Sozi­al-Amt abge­ge­ben wer­den.
Das ist nicht gut.

Mit dem Behin­der­ten-Tes­ta­ment pas­siert das nicht.

So funk­tio­niert das Behinderten-Testament:

Das Kind mit Behin­de­rung bekommt einen Teil vom Erbe.
Das Kind ist Vor-Erbe.
Das bedeu­tet: 

  • Das Kind kann Din­ge bekom­men, die es braucht.
    Zum Bei­spiel: Klei­dung, Aus­flü­ge oder Din­ge für ein Hobby.
  • Das Kind kann nicht selbst über das gan­ze Erbe bestimmen.
  • Das Kind darf das Erbe nicht ver­schen­ken oder verkaufen.

Spä­ter bekom­men ande­re Per­so­nen das rest­li­che Erbe.
Das kön­nen ande­re Fami­li­en-Mit­glie­der oder gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne sein.
Die­se Per­so­nen nennt man Nach-Erben.

Wich­tig: Eine Ver­trau­ens-Per­son muss helfen

Eine Ver­trau­ens-Per­son wird Tes­ta­ments-Voll­stre­cke­rin genannt.

Das ist eine Per­son, die sich um das Erbe küm­mert.
Die­se Per­son sorgt dafür:
Das Geld wird rich­tig verwendet.

Zum Bei­spiel:

  • Für Aus­ga­ben beim Arzt
  • Für Klei­dung
  • Für Urlau­be
  • Für ein Hobby
  • Für per­sön­li­che Wünsche

Die Eltern schrei­ben genau in das Tes­ta­ment:
Wofür darf das Geld aus­ge­ge­ben werden?

Wer kann Tes­ta­ments-Voll­stre­cke­rin sein?

Zum Bei­spiel:

  • Eine Per­son, die das Kind gut kennt
  • Ein Ver­ein, der dem Kind hilft