Zusam­men Per­spek­ti­ve entwickeln.

Wir machen Eltern Mut und ver­mit­teln Ihnen, dass sie in ihrem Kind auch ein gro­ßes Glück und nicht kom­men­de Pro­ble­me sehen.

SCHRIFT­GRÖS­SE

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Bera­tung

Dia­gno­se behin­dert“ – was nun?

Die Fest­stel­lung, ihr Kind sei behin­dert, ist für die Eltern eines Neu­ge­bo­re­nen fast immer ein Schock. Zwar bemü­hen sich die meis­ten Ärz­te um eine scho­nen­de Art der Mit­tei­lung, doch im Kli­nik­all­tag sind umfas­sen­de Gesprä­che über alles, was die Eltern in die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on bewegt, sel­ten mög­lich. Und zu Hau­se fühlt man sich erst ein­mal alleingelassen.

Dabei es geht den betrof­fe­nen Eltern oft gar nicht so sehr nur um medi­zi­ni­sche Fach­be­ra­tung oder um aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu der jewei­li­gen Behin­de­rung durch die Kin­der­ärz­te. Denn für die Eltern scheint sich mit einem Schlag alles zu ändern.

Die­sen Eltern Mut zu machen und ihnen zu ver­mit­teln, dass sie wei­ter in ihrem Baby auch ein gro­ßes Glück und nicht nur die kom­men­den Her­aus­for­de­run­gen sehen, möch­te die Lebens­hil­fe Wies­ba­den ver­su­chen. Da wir – wie die Lebens­hil­fen in ganz Deutsch­land – ein Eltern­ver­ein sind, enga­gie­ren sich bei uns vor allem auch die Eltern behin­der­ter Kin­der, die ger­ne bereit sind, sich mit jun­gen Eltern über die­sen etwas ande­ren Anfang des Fami­li­en­le­bens zu unterhalten.

Suchen Sie das Gespräch mit uns! Wir sind für Sie erreichbar!

Als ers­te Kon­takt­auf­nah­me bie­tet sich die Früh­för­der­stel­le der Lebens­hil­fe an:

Früh­för­der- und Früh­be­ra­tungs­stel­le der Lebens­hil­fe
Lei­tung: Mar­ti­na Paul
Albert Schweit­zer Allee 48
65203 Wies­ba­den

Tel.: 0611 – 6907525
Fax: 0611 – 6907520
E‑Mail: frühförderung@lebenshilfe-wiesbaden.de

Infor­ma­tio­nen zum Behindertentestament

Eltern von Kin­dern mit Behin­de­rung soll­ten bei der Rege­lung ihres Nach­las­ses über­legt vor­ge­hen. Damit ihre Kin­der auch nach dem Tod der Eltern gut ver­sorgt blei­ben und ihr Sta­tus quo erhal­ten blei­ben kann, schafft das soge­nann­te Behin­der­ten­tes­ta­ment“ eine gute Hilfe.

Was ist ein Behindertentestament?

Durch ein Behin­der­ten­tes­ta­ment“ kann ver­hin­dert wer­den, dass der Sozi­al­hil­fe­trä­ger Zugriff auf das Fami­li­en­ver­mö­gen erhält und der Ange­hö­ri­ge mit Behin­de­rung kei­nen Nut­zen von sei­nem Erbe hat.
Mit einem Behin­der­ten-Tes­ta­ment“ wird der Mensch mit Behin­de­rung als Vor-Erbe ein­ge­setzt. Das heißt, er darf die Ver­mö­gens­wer­te nut­zen, aber nicht ver­äu­ßern. Nach-Erben kön­nen ande­re Per­so­nen oder auch gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen sein.

Wich­tig ist eine Testamentsvollstrecker*in

Im Behin­der­ten­tes­ta­ment muss fest­ge­legt wer­den, was mit den Erträ­gen aus der Erb­schaft (z.B. Zins­er­lö­sen) pas­sie­ren soll. Eltern kön­nen zum Bei­spiel anord­nen, dass sie aus­schließ­lich für Gesund­heits­aus­ga­ben, einen jähr­li­chen Urlaub oder ein Hob­by ihres Kin­des ver­wen­det wer­den dürfen.

Um sicher­zu­stel­len, dass die­se Anord­nun­gen auch tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wer­den, muss der Erb­teil des Ange­hö­ri­gen mit Behin­de­rung unter eine lebens­lan­ge Tes­ta­ments­voll­stre­ckung gestellt wer­den. Die Testamentsvollstrecker*in ist an die Vor­ga­ben im Tes­ta­ment gebun­den. Sie ver­wal­tet das Erbe des Ange­hö­ri­gen mit Behin­de­rung und hat die Auf­ga­be, aus dem Nach­lass Zuwen­dun­gen an ihn zu leis­ten, die er im täg­li­chen Leben braucht (z.B. Klei­dung, Rei­sen, per­sön­li­che Dinge).

Für die Per­son der Testamentsvollstrecker*in eig­net sich eine Ver­trau­ens­per­son des behin­der­ten Men­schen oder eine Insti­tu­ti­on aus sei­nem direk­ten Umfeld.
Haben Sie Fra­gen zum Behin­der­ten­tes­ta­ment? Spre­chen Sie uns ger­ne an. Wir hel­fen Ihnen weiter.

Suchen Sie das Gespräch mit uns! Wir sind für Sie erreichbar!

Als ers­te Kon­takt­auf­nah­me bie­tet sich die Geschäfts­stel­le der Lebens­hil­fe an:

Geschäfts­stel­le der Lebens­hil­fe
Albert Schweit­zer Allee 48
65203 Wies­ba­den

Tele­fon: 0611 – 690750
Fax: 0611 – 6907511
E‑Mail: kontakt@lebenshilfe-wiesbaden.de